Gerichtsgutachten

  • Prüfung der MDK-Gutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und zu bestehenden Pflegestufen
  • Beweissicherung und Bewertung von pflegerischen Behandlungsfehlern
  •  Bewertung der Notwendigkeit von unterbringungsähnlichen Maßnahmen (FEM) wie z.B. Bettgitter, Fixiergurte etc.

Bewertung von Pflegefehlern

  • Feststellung zur Pflegebedürftigkeit bei Leistungen anderer öffentlicher Kostenträger außerhalb von Pflegekassen (z.B. Sozialämter, Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften etc.)
  •  Beurteilung der konkreten Pflegebedürftigkeit nach pflegerischen Behandlungsfehlern sowie Unfällen zur Bewertung haftungsrechtlicher Ansprüche
  •  Beratung von Betroffenen, Angehörigen, Betreuern, Rechtsanwälten, Heimbetreibern und Sozialverbänden
  •  Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht, wie Begehung von Einrichtungen und Bewertung von Pflegemängeln und Mängeln nach Heimgesetz

Beratung für (Fach-) Rechtsanwälte

  • Bei Einleitung eines Sozialgerichtsverfahrens ist ein Gutachten – Gegengutachten durch einen unabhängigen, freiberuflich tätigen Pflegesachverständigen unverzichtbar. Intensive Kenntnisse der BRI sowie ausführliche Erfahrung in Verbindung mit angemessenem Zeitaufwand zur Ermittlung des Pflegebedarfs führen schneller zu besseren Ergebnissen. Vergütung nach Aufwand

Qualitätsüberprüfungen im Auftrag von Gerichten

  • Prüfung der Versorgungs- und Pflegequalität im Heim oder zuhause vom Ambulanten Dienst Prüfung der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, Mängeln, Pflegefehlern und Gewalt in der Pflege durch Pflegevisite

Vergütung nach JVEG Gruppe M2 / M3

Für die Sozialgerichte Berlin/Brandenburg ist nach einem Rahmenvertrag mit dem Landessozialgericht Potsdam die pauschal Vergütung verabredet.

Leistungsangebote private Kunden

Entspannungsseminare / Präventionskurse der GKV

derzeit wegen Corona-Pandemie pausiert

Autogenes Training (AT)                                  8 Termine 125,00 €

Progressive Muskelenstpannung (PMR)          8 Termine 125,00 €

Feststellung des Pflegebedarfs: (§14 SGB XI) zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung:

Bei einem persönlichen Besuch erfasse und dokumentiere ich die benötigten, stetig wiederkehrenden Pflegeaufwände. Erfasse die Möglichkeiten zur Selbsthilfe, erkläre Ihnen das Pflegetagebuch, erstelle einen Pflegeplan und prüfe den Bedarf an Hilfsmitteln und ggf. weiteren Maßnahmen

Begleitung bei der MDK – Begutachtung

Bei anstehender Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) stehe ich Ihnen persönlich zur Seite und erstelle ein Protokoll des Ablaufs

Überprüfung von Gutachten / Bescheiden:

Gutachten/Bescheide prüfe ich im Detail auf sachliche und fachliche Richtigkeit sowie auf ihre Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Pflegebedarf

Einlegen eines Widerspruchs gegen ablehnende Bescheide:

Gegen ablehnende Bescheide bezüglich der Pflegestufe, der erforderlichen Hilfsmittel, der Umbaumaßnahme usw. sieht das Sozialrecht das Widerspruchsverfahren vor. Nach persönlicher schriftlicher Pflegebedürftigkeits- und Hilfsmittelbedarfsermittlung, Auswertungen der vorhandenen Unterlagen und ggf. Akteneinsicht, erstelle ich einen fachlich fundierten Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid

Ermittlung des Hilfsmittelbedarfs (§ 40 SGB XI)

Bei einem persönlichen Besuch erhebe ich, in Zusammenarbeit mit der pflegebedürftigen Person und deren Pflegeperson/en den Bedarf an pflegeerleichternden Hilfsmitteln. Zum Beispiel: Rollstuhl, Rollator, Inkontinenzmaterial oder Einmalhandschuhe usw. Auf Wunsch übernehme ich die Beantragung des ermittelten Bedarfs bei der zuständigen Stelle

Ermittlung Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI)

Bei einem persönlichen Besuch prüfe ich vor Ort, in Absprache mit den an der Pflege beteiligten Personen, die Notwendigkeit einer Umbaumaßnahme z. B. schaffen eines ebenerdigen Duschzugangs, erforderliche Türverbreiterung, Einbau eines Treppenliftes usw.

Beratung / Schulung § 45 SGB XI (in Absprache mit der Krankenkasse)

Der geliebte Angehörige wird pflegebedürftig nach Hause entlassen. Ich helfe Ihnen bei der Vorbereitung des Zimmers, der Anschaffung der erforderlichen Hilfsmittel und unterstütze Sie fachlich bei der Einstellung auf die neuen Umstände. Ziel ist es Ihnen und Ihrem Angehörigen trotz Pflegebedürftigkeit eine eigenständige Lebensführung in Ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen und die Pflegepersonen zu entlasten. Grundsätzlich gilt es alle pflegeerleichternden Maßnahmen in der häuslichen Pflege- Versorgung auszuschöpfen und diese zum Wohle der Pflegebedürftigen und der Pflegenden zu nutzen

Beratung bei der Auswahl des Dienstleisters von häuslicher Pflege- Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sowie ggf. der vollstationären Pflegeeinrichtung

Ich unterstütze Sie bei der Suche nach einem passenden häuslichen Pflegedienst oder einer auf Ihre Bedürfnisse spezialisierten vollstationäre Pflegeeinrichtung. Ebenso unterstütze ich Sie bei der Auswahl einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einer vorübergehenden Verhinderungspflege

Honoraraufstellung:

Hausbesuch                            Stundensatz:    100,00 € + MwSt.

Büro-/Schreibarbeiten       Stundensatz:          85,00 € + MwSt

Fahrtkosten:

Berlin und Umland 0,35€ /km bis 50 km Umkreis

ab 51 -100 km An-/Abfahrt pauschal 50 €

ab 101 km An-Abfahrt Bahnfahrt 1. Klasse zzgl. Transfer bzw. nach Absprache

Stand: Juni 2021